1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlieĂŸlich aufgrund der vorliegenden Bedingungen. Diese gelten auch fĂ¼r alle kĂ¼nftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrĂ¼cklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks AusfĂ¼hrung eines Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Angebot und VertragsschluĂŸ
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrĂ¼cklich hingewiesen worden ist.Ein VertragsschluĂŸ kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung auf die Annahmeerklärung zustande.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, MaĂŸe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrĂ¼cklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mĂ¼ndliche Nebenabreden zu treffen oder mĂ¼ndliche Zusicherungen zu geben, die Ă¼ber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.4 Widerrufsbelehrung:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von GrĂ¼nden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) (oder durch RĂ¼cksendung der Sache) widerrufen. Die Frist beginnt frĂ¼hestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genĂ¼gt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache).
Der Widerruf ist zu richten an:
Magnetworld AG
Buchaer StraĂŸe 6
D-07745 Jena
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurĂ¼ckzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen, z.B. Zinsen, herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurĂ¼ckgewähren, mĂ¼ssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Ăœberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlieĂŸlich auf deren PrĂ¼fung- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurĂ¼ckzufĂ¼hren ist. Im Ăœbrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen mĂ¼ssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfĂ¼llen.
RĂ¼ckgabebelehrung:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von GrĂ¼nden innerhalb von zwei Wochen durch RĂ¼cksendung der Ware zurĂ¼ckgeben. Die Frist beginnt frĂ¼hestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen GĂ¼tern) können Sie die RĂ¼ckgabe auch durch RĂ¼cknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genĂ¼gt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des RĂ¼cknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die RĂ¼cksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die RĂ¼cksendung oder das RĂ¼cknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Magnetworld AG
Buchaer StraĂŸe 6
D-07745 Jena
Im Falle einer wirksamen RĂ¼ckgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurĂ¼ckzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlieĂŸlich auf deren PrĂ¼fung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurĂ¼ckzufĂ¼hren ist. Im Ăœbrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein EigentĂ¼mer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
3. Preise
3.1 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise vier Wochen ab Datum des Angebotes gebunden. MaĂŸgebend sind ausschlieĂŸlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzĂ¼glich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Die Preise verstehen sich ab unserem Werk, falls nicht anders vereinbart.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, soweit sie verbindlich sein sollen, bedĂ¼rfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. In allen anderen Fällen sind Liefertermine oder -fristen unverbindlich.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzĂ¼glich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfĂ¼llten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurĂ¼ckzutreten.
4.3 Höhere Gewalt ist ein auĂŸergewöhnliches, unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Revolution, EntfĂ¼hrung und Feuer), dessen Folgen durch wirtschaftlich zumutbare Vorkehrungen nicht abgewendet werden können. Hierzu zählen auch behördliche MaĂŸnahmen und Regierungsakte, soweit diese nicht vorhersehbar waren oder nicht durch ein dem Lieferanten zurechenbares Tun oder Unterlassen bedingt oder mitverursacht sind. Keine Fälle höherer Gewalt sind periodisch wiederkehrende Naturereignisse und rechtswidrige Aussperrungen.
4.4 Wenn die Behinderung gemĂ¤ĂŸ Ziff. 4.3 länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfĂ¼llten Teils vom Vertrag zurĂ¼ckzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine SchadensersatzansprĂ¼che herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzĂ¼glich benachrichtigen.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.6 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemĂ¤ĂŸe ErfĂ¼llung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
4.7 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer Ă¼ber.
5. GefahrĂ¼bergang
Die Gefahr geht auf den Käufer Ă¼ber, sobald die Sendung an die den Transport ausfĂ¼hrende Person Ă¼bergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat (Lieferdatum). Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer Ă¼ber.
6. Gewährleistung
6.1 Wir gewährleisten, daĂŸ unsere Lieferung bzw. Leistung frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist fĂ¼r die AnsprĂ¼che aus Gewährleistung fĂ¼r Privatkunden seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Der Verkauf in einer Betrieb-Betrieb-Beziehung beinhaltet eine Gewährleistung gemĂ¤ĂŸ § 475 Abs.2 BGB von 12 Monaten.
6.2 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
6.3 Der Käufer muĂŸ uns Mängel unverzĂ¼glich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung bzw. Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger PrĂ¼fung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzĂ¼glich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Im Falle einer schriftlichen Mitteilung des Käufers, daĂŸ unsere Lieferungen bzw. Leistungen nicht der Gewährleistung entsprechen, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder nachbessern oder Ersatz liefern.
Falls der Käufer verlangt, daĂŸ Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
6.5 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl und/oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der VergĂ¼tung oder RĂ¼ckgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.6 Eine Gewährleistung fĂ¼r normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6.7 FĂ¼r Software gilt im Ăœbrigen:
Wir gewährleisten die Ăœbereinstimmung der dem Käufer Ă¼berlassenen Software mit unseren Programmspezifikationen, sofern die Software auf den von uns vorgesehenen Gerätesystemen entsprechend unseren Richtlinien installiert wird. Sofern wir dem Käufer Software und Anpassungskomponenten (z.B. Interfaces etc.) als Fremdprodukte zur VerfĂ¼gung stellen, Ă¼bernehmen wir dafĂ¼r keine Gewährleistung oder Haftung. Die Gewährleistung gilt nur fĂ¼r solche Softwaremängel, die jederzeit reproduzierbar sind. Wir verpflichten uns zur Beseitigung aller fĂ¼r die vertragsgemĂ¤ĂŸe Benutzung nicht unerheblichen Mängel, behalten uns aber vor, die Mängelbeseitigung je nach Bedeutung des Mangels nach unserer Wahl vorzunehmen durch Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Wirkung des Mangels. Wir Ă¼bernehmen keine Gewähr dafĂ¼r, daĂŸ die Software in allen vom Käufer gewählten, von uns jedoch nicht spezifizierten Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
6.8 GewährleistungsansprĂ¼che gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.9 Die vorstehenden Regelungen enthalten abschlieĂŸend die Gewährleistung fĂ¼r die Lieferung bzw. Leistung und schlieĂŸen sonstige GewährleistungsansprĂ¼che jeglicher Art aus.
7. Haftungsbeschränkung
SchadenersatzansprĂ¼che aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei VertragsschluĂŸ und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere ErfĂ¼llungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder durch Fahrlässigkeit wesentliche vertragliche Hauptleistungspflichten verletzt worden sind.
Dies gilt auch fĂ¼r SchadenersatzansprĂ¼che wegen NichterfĂ¼llung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei VertragsschluĂŸ vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberĂ¼hrt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige AnsprĂ¼che aus Produzentenhaftung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur ErfĂ¼llung aller Forderungen (einschlieĂŸlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder kĂ¼nftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl ganz oder teilweise freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % Ă¼bersteigt.
8.2 Die Lieferung bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets fĂ¼r uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung fĂ¼r uns. Es steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) zu der neuen Sache zu. In diesem Fall verwahrt der Käufer unentgeltlich fĂ¼r uns. VeräuĂŸert der Käufer die neue Sache weiter, so gilt Ziff. 8.3 hierfĂ¼r entsprechend.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemĂ¤ĂŸen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräuĂŸern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheits-Ă¼bereignungen sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die Ă¼blichen Risiken zu versichern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezĂ¼glich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlieĂŸlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen fĂ¼r unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemĂ¤ĂŸ nachkommt.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzĂ¼glich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder auĂŸer-gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfĂ¼r der Käufer.
9. Zahlung
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Angaben des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Käufer Ă¼ber die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir Ă¼ber den Betrag verfĂ¼gen können. Im Falle von Schecks und/oder Hereinnahme von Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck und/oder Wechsel eingelöst wird.
9.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4 % Ă¼ber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darĂ¼ber hinausgehenden Schadenersatzes durch uns gegenĂ¼ber dem Käufer bleibt hiervon unberĂ¼hrt.
9.4 Wenn uns Umstände bekannt werden, die die KreditwĂ¼rdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck und/oder Wechsel nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle auĂŸerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, ZurĂ¼ckbehaltung oder Minderung, auch wenn MängelrĂ¼gen oder GegenansprĂ¼che geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die GegenansprĂ¼che rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
10.1 Falls gegen den Käufer AnsprĂ¼che wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung benutzt, verpflichten wir uns, dem Käufer das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafĂ¼r ist, daĂŸ der Käufer uns unverzĂ¼glich schriftlich Ă¼ber derartige AnsprĂ¼che Dritter unterrichtet und uns alle AbwehrmaĂŸnahmen und auĂŸergerichtlichen MaĂŸnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, daĂŸ wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurĂ¼cknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis abzĂ¼glich eines das Alter der Lieferung/Leistung berĂ¼cksichtigenden Betrages erstatten.
10.2 Weitergehende AnsprĂ¼che wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Käufer nicht zu. Wir haben keine Verpflichtungen, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, daĂŸ unsere Lieferung/Leistung in nicht von uns angebotener Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.
10.3 Wir haften nicht fĂ¼r Rechtsverletzungen von Lieferungen/Leistungen, die auf der Grundlage von Konstruktionsunterlagen oder sonstigen Vorgaben des Käufers erbracht werden.
11. Rechte an Software
11.1 An Programmen und zugehöriger Dokumentation, die zum zweckgemĂ¤ĂŸen Gebrauch unserer Lieferung gehören, erhält der Käufer ein nicht ausschlieĂŸliches und nicht Ă¼bertragbares Nutzungsrecht zum internen Betrieb der Lieferung.
11.2 FĂ¼r Programme und Dokumentationen, die im Auftrage des Käufers angefertigt werden und unsere Lieferung darstellen, werden dem Käufer in gewĂ¼nschter Anzahl Einzellizenzen fĂ¼r Endkunden im Umfang eines nicht ausschlieĂŸlichen und nicht Ă¼bertragbaren Nutzungsrechts gewährt.
11.3 Weitere als die in vorstehenden Ziff. genannten Rechte an Programmen und Dokumentationen stehen dem Käufer nicht zu, insbesondere bleiben wir alleiniger Inhaber der Urheberrechte. Dem Käufer ist es nicht gestattet, Programme, Dokumentationen und ggf. nachträglich gelieferte Ergänzungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen.
12. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrĂ¼cklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 FĂ¼r diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K äufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter AusschluĂŸ des internationalen Kaufrechts.
13.2 Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz unseres Unternehmens ausschlieĂŸlicher Gerichtsstand fĂ¼r alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend vorgeschrieben.